VORWALLNER GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundentwurf zur Abstimmung - Stand 2. November 2026
Diese Fassung ist noch nicht zur Verwendung freigegeben und wird nicht als geltende Vertragsbedingung gestellt.
Grundentwurf zur Abstimmung vom 2. November 2026. Vor der Verwendung ist die Vertragsgestaltung fachlich freizugeben.
1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Verträge der Vorwallner GmbH über Elektrotechnik, Photovoltaik, Heizung, Solar und Sanitär mit Verbrauchern und Unternehmern vorgesehen. Sie werden nur bei wirksamer Einbeziehung Vertragsbestandteil. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Es gelten die auf den jeweiligen Vertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die VOB/B wird durch diese AGB nicht vereinbart. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2 Angebot und Vertragsschluss
Die Website informiert über unsere Leistungen. Eine Anfrage über die Website ist noch kein Auftrag. Ein konkretes Angebot enthält den Leistungsumfang, die Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage sowie gegebenenfalls eine Annahmefrist. Ob das Angebot verbindlich oder ausdrücklich unverbindlich ist, ergibt sich aus dem Angebot.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen zustande. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot innerhalb der maßgeblichen Annahmefrist vor Ort bei der Angebotsbesprechung oder elektronisch, insbesondere per E-Mail, unverändert annehmen. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Angebot gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein Vertragsangebot ab, das wir annehmen können, insbesondere durch eine entsprechende Auftragsbestätigung. Bei späteren Änderungen ist erneut eine Einigung erforderlich; Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
Eine Auftragsbestätigung dokumentiert den bereits geschlossenen Vertrag oder enthält die Annahme eines Kundenauftrags. Sie führt keine zuvor nicht vereinbarten zusätzlichen Bedingungen ein. Eine technische Eingangsbestätigung ist für sich allein keine Vertragsannahme. Die gesetzlichen Regeln über den Zugang von Erklärungen bleiben maßgeblich.
3 Vertragsunterlagen und Leistungsumfang
Maßgeblich sind das vereinbarte Angebot mit Nummer, Datum und Fassung, das zugehörige Leistungsverzeichnis und ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen. Bei elektronischer Abwicklung werden die Vertragsunterlagen als speicherbare Dokumente übermittelt. Verbraucherinformationen, AGB und gegebenenfalls Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular sind dem Kunden rechtzeitig vor seiner verbindlichen Erklärung zur Verfügung zu stellen.
Zusätzliche Arbeiten werden hinsichtlich Leistungsumfang und Vergütung abgestimmt. Eine bloße Übersendung geänderter Unterlagen ersetzt diese Abstimmung nicht. Gesetzliche Änderungs- und Anordnungsrechte bleiben unberührt.
4 Preise und Abrechnung nach Aufwand
Für pauschal vereinbarte Leistungen gilt die vereinbarte Vergütung. Instandsetzungs-, Reparatur- und sonstige ausdrücklich nach Aufwand beauftragte Regiearbeiten werden nach dem tatsächlich angefallenen und nachvollziehbar dokumentierten Zeit- und Materialaufwand abgerechnet. Es wird kein Festpreis zugesagt, wenn eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist.
Stundensätze, Materialpreise oder deren konkrete Berechnungsgrundlage sowie Anfahrts-, Fahrtzeit-, Diagnose- und gegebenenfalls Zuschlagskosten werden vor Beauftragung vereinbart. Gegenüber Verbrauchern sind die Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer beziehungsweise die Berechnungsgrundlagen und weitere vorhersehbare Kosten anzugeben. Ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent bei begünstigten PV-Leistungen wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen angewendet.
Aufwand wird durch Arbeitszeit-, Material- und gegebenenfalls Fahrtaufzeichnungen nachvollziehbar ausgewiesen. Ein Regiebericht bestätigt dokumentierte Angaben, enthält aber keinen pauschalen Verzicht auf Einwendungen oder Mängelrechte. Vereinbarte Kostengrenzen werden beachtet. Absehbare Überschreitungen und erforderliche Zusatzleistungen werden rechtzeitig mit dem Kunden abgestimmt; gesetzliche Anzeige- und Informationspflichten bleiben unberührt.
5 Photovoltaik und Abschlagszahlungen
Für PV-Aufträge kann im konkreten Angebot ein leistungsbezogener Zahlungsplan vorgesehen werden: 80 Prozent bei Anlieferung der im Angebot vereinbarten Anlagenkomponenten nebst Zubehör auf der Baustelle und Montagebeginn, weitere 15 Prozent nach Fertigstellung der angebotenen Montagearbeiten und die verbleibenden 5 Prozent nach Inbetriebnahme und Abnahme der angebotenen Leistungen. Der jeweilige Leistungsstand und die Beträge sind vor Vertragsschluss konkret zu vereinbaren. Die erste Rate setzt sowohl die vereinbarte Materialanlieferung als auch den Montagebeginn voraus.
Bei Werkverträgen dürfen Abschläge den gesetzlich zulässigen, nachgewiesenen Wert der geschuldeten und erbrachten Leistungen nicht übersteigen. Bei Stoffen und Bauteilen sind insbesondere die Voraussetzungen des § 632a BGB zu Eigentumsübertragung oder entsprechender Sicherheit zu beachten. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und gegebenenfalls besondere Regeln für Verbraucherbauverträge bleiben unberührt.
Eine Zahlung vor Materiallieferung ist eine Vorauszahlung und wird durch diesen Entwurf nicht pauschal vereinbart. Eine solche Regelung bedarf einer gesonderten Prüfung und wirksamen Vereinbarung. Der Prozentplan darf nicht zu einer gesetzlich unzulässigen Vorleistung des Kunden führen.
6 Ausführung und Termine
Beginn, voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls verbindliche Fertigstellungstermine ergeben sich aus der konkreten Vereinbarung. Erforderlicher Zugang zum Objekt, bauseitige Voraussetzungen und Mitwirkung werden vor Ausführung abgestimmt. Netzbetreiberleistungen, Zählerwechsel und behördliche Freigaben werden im Angebot hinsichtlich Zuständigkeit und Leistungsumfang zugeordnet. Dieser Entwurf enthält keinen pauschalen Ausschluss unserer Verantwortung für Verzögerungen.
7 Abnahme und Rechnung
Soweit ein Werkvertrag vorliegt, richtet sich die Abnahme nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften. Eine Abnahme wird nicht allein durch die Übersendung dieser Unterlagen fingiert. Regiearbeiten werden nach Ausführung anhand des dokumentierten Aufwands abgerechnet; Abnahme- und Fälligkeitsvoraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Vertragsart.
Rechnungen weisen die vereinbarten beziehungsweise nachgewiesenen Leistungen und bereits geleistete Abschläge aus. Für die Fälligkeit gelten die wirksam vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Voraussetzungen. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Zugang zahlbar, sobald die jeweiligen gesetzlichen und wirksam vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Werkleistungen bleiben insbesondere die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen und die grundsätzlich erforderliche Abnahme für die Schlusszahlung unberührt.
8 Widerrufsrecht von Verbrauchern
Bei außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Maßgeblich sind der tatsächliche Vertragsablauf und die Vertragsart. Eine E-Mail allein macht einen zuvor persönlich verhandelten Vertrag nicht automatisch zum Fernabsatzvertrag. Die jeweils zutreffende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.
Soll bei einem widerruflichen Dienst- oder Werkvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ist dieses auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Weitere gesetzliche Voraussetzungen, insbesondere für Wertersatz und ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts, bleiben maßgeblich. Der bloße Arbeitsbeginn lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen.
9 Mängelrechte und Haftung
Für Mängel, Haftung und Verjährung gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Dieser Entwurf enthält keine Verkürzung gesetzlicher Mängelfristen und keinen pauschalen Haftungsausschluss. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
10 Datenschutz und Verbraucherstreitbeilegung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in den gesonderten Datenschutzhinweisen der Vorwallner GmbH. Die Einbeziehung dieser AGB ersetzt keine erforderliche Einwilligung.
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
